Gesellschaftsrecht
Wie können wir Ihnen helfen?
Beratung auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts ist die Kerntätigkeit unserer Rechtsanwaltskanzlei. Wir assistieren in allen Phasen der Existenz von Gesellschaften – bei der Gründung, Gestaltung derer internen Verhältnisse, bei inländischen und internationalen Transaktionen oder bei Beendigung der Unternehmenstätigkeit.
Im Bereich des Gesellschaftsrechts wird am häufigsten durch unsere Rechtsanwaltskanzlei Folgendes sichergestellt:
- Gründung von Handelsgesellschaften (Firmengründung)
- Eintragung von Gesellschaften ins Handelsregister und Erwerb von Berechtigungen zur unternehmerischen Tätigkeit
- Abhaltung von Versammlungen (Generalversammlung, Gesellschafterversammlung, etc.), Sitzverlegung oder Wechsel von vertretungsbefugten Organen (Geschäftsführern)
- Verträge über die Ausübung einer Funktion
- Übertragung von Geschäftsanteilen oder Aktien, Due Diligence
- Erhöhung oder Minderung des Stammkapitals bzw. Grundkapitals
- Pläne und Realisierung von Umwandlungen (Fusionen), Umstrukturierung oder Liquidation von Gesellschaften
- Holding-Strukturierung, Rechtsbeziehungen im Rahmen von Konzernen
Aufnahme einer unternehmerischen Tätigkeit setzt die Wahl einer passenden Strategie zum Eintritt in den inländischen Markt voraus, und zwar einschließlich Optimierung auf dem inländischen und internationalen Niveau auf dem Gebiet von Steuern. Komplexe Dienstleistungen erbringen wir im Rahmen der Pakete Market Entry CZ, Market Entry SK oder Market Entry PL.
Eine Geschäftsführung hoher Qualität ist der entscheidende Erfolgsfaktor bei Gesellschaften in der inländischen und internationalen Konkurrenz. Wir stellen passende Regeln für die Compliance ein und überprüfen, ob die gegebenen Gesellschaften die im Rahmen der lokalen Rechtsordnung festgelegten Anforderungen erfüllen (Paket Compliance / Risk Assessment).